Meldepflichtige Krankheiten
Meldepflicht bei ansteckenden Krankheiten
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
bitte melden Sie uns unverzüglich, wenn bei Ihrem Kind Keuchhusten, Windpocken, Masern, Mumps, Röteln, Ringelröteln, Influenza, Scharlach, Hepatitis B, Hepatitis A, Noro-Viren oder Rota-Viren diagnostiziert wurde.
Nur so können wir schwangere Lehrkräfte und Mitschüler vor Ansteckung schützen.