Meldepflichtige Krankheiten

      • Meldepflicht bei ansteckenden Krankheiten

      • Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

        bitte melden Sie uns unverzüglich, wenn bei Ihrem Kind Keuchhusten, Windpocken, Masern, Mumps, Röteln, Ringelröteln, Influenza, Scharlach, Hepatitis B, Hepatitis A, Noro-Viren oder Rota-Viren diagnostiziert wurde.

        Nur so können wir schwangere Lehrkräfte und Mitschüler vor Ansteckung schützen.